Aufsichtsratsmitglieder in gemeindlichen Unternehmen bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen ffentlich-rechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Inwieweit die Sondervorschrift des 394 Satz 1 AktG den Konflikt zwischen Informationspflicht und Verschwiegenheitspflicht ausgleichen kann, ist Gegenstand dieser Arbeit.
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