Die Arbeit handelt von der zivilprozessualen Verhinderung von Grundsatzentscheidungen im deutschen und franzosischen Recht. Es geht um die vor allem rechtspolitische Frage, wie sichergestellt werden kann, dass insbesondere der BGH als Revisionsgericht in Zivilsachen seiner Aufgabe, der Klarung von Grundsatzfragen ( 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), besser nachkommen kann, ohne daran durch die Ausubung der Parteidispositionsbefugnisse gehindert zu werden. Dazu...
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