Andert der BGH oder das BAG seine Rechtsprechung, stellt sich die Frage, ob die neue Judikatur in die Vergangenheit zuruckwirkt. Die bisherigen Antworten kreisen meist um das Gebot rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes. Feste Konturen haben diese Positionen nicht gewonnen. Es fehlt eine Vertrauensgrundlage. Warum sollte das Vertrauen in eine Rechtsprechung schutzwurdig sein, die sich jederzeit andern kann? Im Gegensatz dazu wird die Bindung der hochstrichterlichen...
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