Die Verfahrens ffentlichkeit ist wertungsoffen. Zur Kl rung des Umfangs der ffentlichkeit, ist ein verfahrensspezifisches Verst ndnis erforderlich, welches im Strafverfahren zur Heranziehung der Strafverfahrenszwecke und der Straftheorie f hrt. Hieraus folgt die Forderung einer erweiterten, regulierten Medien ffentlichkeit.
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