Wer jede westliche Demokratie als demokratischen Verfassungsstaat bezeichnet, übersieht das zentrale Charakteristikum, das ihn zu einer Staatsform sui generis macht: Er errichtet einen justiziablen Verfassungsvorrang, der selbst Volksabstimmungen und Parlamentsgesetze der letztentscheidenden Kontrolle eines Verfassungsgerichts unterwirft. Da hierin ein latenter Legitimationskonflikt mit der Volkssouveränität ruht, haben sich nur wenige Staaten tatsächlich...