Wahrend das Beihilfenrecht als Teil des europaischen Wettbewerbsrechts die Zulassigkeit staatlicher Begunstigungen von Unternehmen regelt, enthalt das den Grundfreiheiten entspringende Vergaberecht Vorgaben zur Vergabe staatlicher Auftrage und Konzessionen. Aufgrund des weiten wirkungsbezogenen Beihilfenbegriffs gibt es einen Uberschneidungsbereich beider Rechtsgebiete, in dem ihr Verhaltnis zueinander ungeklart ist. Insbesondere stellen sich die...
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